Beschreibung
Mustervertrag für Hochzeitsfotografen + DSGVO
Brauche ich als Hochzeitsfotograf(in) einen Vertrag? Die Antwort lautet: JA! Auf jeden Fall. Eine Hochzeit ist ein Event, was nicht wiederholt werden kann und da ist ein Vertrag einfach unerlässlich.
Beide Seiten sind auf der sicheren Seite, wenn alle Punkte einmal schriftlich fixiert und durch eine Unterschrift beurkundet wurden. Erspare dir von Anfang an eventuelle Missverst?ndnisse und tritt deinem Brautpaar professionell mit diesem fachanwaltlich geprüften Mustervertrag inkl. anwaltlich verfasster, DSGVO konformer Muster-Datenschutzerklärung* gegenüber.
FORMAT
Du erhältst den Mustervertrag (sowie die Muster DSGVO-Datenschutzerklärung) in zwei verschiedenen Dateiformaten für Mac und PC (PDF & Word). Dieser 10-seitige Vertragsvorschlag ist sehr ausführlich formuliert und besteht aus 6 Seiten Mustervertrag, sowie 4 Seiten Muster-DSGVO-Datenschutzerklärung (auch ohne Datenschutzerklärung erhältlich)*
INHALT
I Mustervertrag
- Details der Hochzeit
- Auftrag
- Vergütung und Zahlung
- Nutzungs- und Urheberrechte
- Abnahme & Lieferung/Eigentumsvorbehalt
- Vertragsschluss/Kündigung
- Haftung
- Recht am eigenen Bild/Veröffentlichungsrecht
- Sonstiges
- Schlussbestimmungen
II Muster-DSGVO-Datenschutzerklärung für den Mustervertrag
VARIANTEN
Es gibt 2 Varianten (1. Mustervertrag, 2. Mustervertrag inkl. Muster-DSGVO-Datenschutzerklärung für deine Brautpaare).
*HINWEISE
- Die Weitergabe & Vervielfältigung eines erworbenen digitalen Produkts ist streng untersagt!
- Mustervertrag u. Muster-DSGVO-Datenschutzerklärung entsprechen aktuellen Richtlinien u. sind von einem Fachanwalt für Medienrecht geprüft. Stand: 08/2020.
- Ich kann selbstverständlich keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständig oder Umsetzbarkeit der Inhalte dieses Mustervertrages sowie der beigefügten DSGVO konformen Muster-Datenschutzerklärung übernehmen. Beides dient nur als Vorschlag. Fragen oder Hinweise zu rechtlichen Angelegenheiten oder der Anwendung bzw. Anpassung des Vertrages beantworte ich nicht und müssen an einen Rechtsanwalt gestellt werden.
- Die DSGVO Datenschutzerklärung ist ausschließlich für den Mustervertrag konzipiert – Es ist KEINE Datenschutzerklärung für deine Website
- Aufgrund der aktuellen Situation bzgl. COVID-19 verändert sich die Gesetzeslage sehr dynamisch. Eine vorherige Prüfung des Vertragsinhalts ist in Bezug auf höhere Gewalt ist, je nach aktueller Gesetzeslage, empfehlenswert.